1. Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen mit und von Die kubanischen Zigarrenroller (Auftragnehmer) an/und ihre(n) Kunden (Auftraggeber). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird – wenn nicht anders vereinbart – hiermit widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Die kubanischen Zigarrenroller der Einbeziehung der Auftraggeber-AGBs ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit der Auftragnehmer nicht Verbraucher ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Leistungsverpflichtung obliegt den Angaben und Beschreibungen in der Vertragsbestätigung und bedarf keinerlei weiteren Ausführungen, die über diese Beschreibungen und Angaben hinausgehen. Vom Vertrag abweichende Leistungen und Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Die kubanischen Zigarrenroller (Auftragnehmer).



2. Angebot & Auftragserteilung

Mündliche und/oder fernmündliche Angebote des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. 

Sofern die Angebote keine bestimmte Annahmefrist enthalten, gilt die Unverbindlichkeit der Angebote. Dies gilt insbesondere für alle per E-Mail, Fax oder Post versendete Angebote. 

Beschaffenheitsvereinbarungen gelten nur, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Unter den Beschaffenheitsvereinbarungen gehören Produktbeschreibungen, Abbildungen und Muster, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht dazu. Mit Erscheinen einer Neuausgabe verlieren Kataloge, Preislisten und Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Zigarrenroller und / oder den Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragsnehmers.


3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und exkl. öffentlich-rechtlicher Abgaben.
Die Zahlung erfolgt, soweit nicht aufgrund sonstiger Vereinbarungen abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. Zahlungsverpflichtungen sind erst mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers erfüllt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls nur in diesen genannten Fällen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsbefugnis des Auftragnehmers unterliegen keinen Beschränkungen. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

Der Auftraggeber hat eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu leisten, die beim Auftragnehmer binnen 5 Tagen ab schriftlicher Auftragserteilung eingehen muss. Die weiteren 50 %, zzgl. der Verfügung von Sonder- und Mehrleistungen, werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.

4. Höhere Gewalt

Zur höheren Gewalt gehören Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Unfälle, Verkehrsstaus und sonstige unvorhersehbare, unanwendbare und schwerwiegende Ereignisse, welche Die kubanischen Zigarrenroller für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreien und ebenso ein möglicher Lieferverzug nicht eintritt.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die von der Zigarrenroller zur Durchführung benötigten Informationen und eventuelle Unterlagen werden durch den Auftraggeber möglichst vollständig und rechtzeitig erteilt. Anweisungen des Auftraggebers sind zeitnah so mitzuteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.

Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für die gewünschtenVeranstaltungsabläufe und –inhalte. Dieser ist für Rückfragen oder Abstimmungserfordernissen der Eventmanager des Auftragnehmers auch während der Veranstaltung kurzfristig erreichbar. Die kubanischen Zigarrenroller werden für Leistungsstörungen, die aufgrund nichtrechtzeitiger Absprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers beruhen, von ihrer Haftung befreit.


6. Gewährleistung


Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die verkaufte/vermietete Ware zum Zeitpunkt der Warenübergabe die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. 


Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Die kubanischen Zigarrenroller begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Zigarrenroller unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen den Auftragnehmer nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind.

7. Haftung 


Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz von Schäden am Liefergegenstand oder aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, sofern kein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht und keine Kardinalpflichten des Auftragnehmers verletzt wurden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und, falls der Auftraggeber Kaufmann ist, zusätzlich auf die Höhe des Auftragswertes.

Bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung gilt dies nicht. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers gilt die Beschränkung der Haftung im gleichen Umfang. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers, sofern die Haftung des Auftragnehmers nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist. 

Die Haftung der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetzes bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung und –ausschlüssen unberührt.

Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

8. Stornierung des Auftrages

Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Auftraggebers bzw. für den Fall, dass die Leistung des Auftragnehmers ohne Kündigung vom Auftraggeber nicht angenommen wird, hat der Auftragnehmer – vorausgesetzt er hat für die Kündigung/fehlende Inanspruchnahme keinen wichtigen Grund gegeben – einen Anspruch auf folgende Vergütung (bezogen auf die Gesamtsumme des Vertrages):
• ab 9 bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
• bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
• bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
• bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
• weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung zzgl. eventuell durch die Beauftragung Dritter entstandener Kosten, soweit diese nicht von der Vergütung umfasst sind.

Georderte und gelieferte Materialien sowie gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme, Zelte, Bühnen, Tribünen und Event-Module werden bei Stornierungen mit 60 bis 100 % – je nach Künstler, Dienstleister und Vorlaufzeit – berechnet.


9. Schlussbestimmungen


Im Falle einer unwirksamen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der getroffenen Vereinbarung, bleibt die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Dabei sind die Vertragspartner dazu verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.